Strassenverkehrslärm; lärmarmer Belag zur Begrenzung der Lärmbelastung – einheitliche Lösung
Leitsätze
Der Einbau eines lärmarmen Belags gehört praxisgemäss zu den bevorzugten Massnahmen zur Begrenzung der Lärmbelastung an der Quelle. Auf dem zur Lärmsanierung vorgesehenen Strassenabschnitt bewirkt der geplante Belag SDA 8 eine Verringerung von 2 dB (A), während der Belag SDA 4 zu einer solchen von 4 dB (A) führen würde. Der lärmarme Belag hat eine Lebensdauer von 10–15 Jahren im Vergleich zu 15–20 Jahren des anderen Belags. Zudem sind die Einbaukosten leicht höher (40 Fr./m2 gegenüber 35–40 Fr./m2). Der Belag SDA 4 ist daher dort einzubauen, wo eine starke Lärmminderung nötig ist (z.B. bei baulicher Dichte und Lärmempfindlichkeit), während der Typ SDA 8 auf Abschnitten mit höherer mechanischer Belastung (z.B. bei grossem Schwerverkehrsaufkommen) zu bevorzugen ist (E. 3.1–3.2).
Der Kanton erachtet unter Berücksichtigung der Einbaukosten und Lebensdauer beide Beläge als wirtschaftlich tragbar. Die leichten…
Zeitschrift URP
URP 2023 404
Publikationsart
Entscheid