Pflicht zur hinreichenden Variantenprüfung bei einem umweltrelevanten Grossvorhaben
Leitsätze
Die Konzession und Plangenehmigung für den Ersatzneubau der Kabinenbahn von St. Moritz Bad nach Signal setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, bei der auch zu prüfen ist, welche Alternativen und Varianten in Betracht fallen. Zu betrachten ist, ob andere, Landschaft, Lebensräume, Ortsbild und Wald schonendere Standorte bzw. Streckenführungen bestehen. Näher zu prüfen sind ernsthaft in Betracht fallende Varianten. Geboten ist eine umfassende und gesamthafte Interessenabwägung: Es dürfen nicht einzelne Schutzinteressen isoliert den Nutzungsinteressen gegenübergestellt werden, sondern sämtliche Interessen sind möglichst gleichzeitig zu berücksichtigen; dies mit dem Ziel, ein gesamthaft sinnvolles Ergebnis zu erzielen (E. 5).
Für den Bau der geplanten 10er-Umlaufkabinenbahn sind wegen Stützen insgesamt 1580m2 Wald zu roden. Da unterschiedliche Luftseilbahnsysteme bestehen, die im Alpenraum mit ähnlicher…
Zeitschrift URP
URP 2023 521
Publikationsart
Entscheid