Landschaftsschutz und Luftreinhaltung bei Geflügelmast; Erfordernis der Prüfung von Alternativstandorten und Einhaltung der Mindestabstände für Geruchsimmissionen
Leitsätze
Erfordernis der Prüfung von Alternativstandorten: Bei der Standortwahl für Bauten in der Landwirtschaftszone ist nach der Rechtsprechung nachzuweisen, dass die Baute am geplanten Standort objektiv notwendig ist, d. h. ein schutzwürdiges Interesse daran besteht, sie dort zu errichten, und nach Abwägung aller Interessen kein geeigneterer Standort in Betracht kommt. Dieses Erfordernis gilt insbesondere auch im vorliegenden Fall, in dem die geplante Masthallte eine Fruchtfolgefläche beansprucht und am Rande der ISOS-geschützten Altstadt von Murten sowie dem BLN-Objekt «Mont Vully» landschaftlich heikel in Erscheinung tritt. Dabei besteht ein Konflikt zwischen dem Landschafts- sowie Kulturlandschutz und den aus Gründen des Immissionsschutzes einzuhaltenden Abständen zu Wohnbauten. Ob die Pflicht zur Alternativenprüfung verletzt ist, muss hier indes nicht abschliessend beantwortet werden, da das Vorhaben bereits wegen übermässigen…
Zeitschrift URP
URP 2024 32
Publikationsart
Entscheid