Strassenlärmsanierung; Pflicht zur Verfahrenskoordination zwischen funktionellen Verkehrsanordnungen und strassenbaulichen Massnahmen
Leitsätze
Da die angefochtene Verkehrsanordnung im Zusammenhang mit der Strassenlärmsanierung auf dem Stadtgebiet von Winterthur vornehmlich als relativ weiträumige Lärmschutzmassnahme dient, ist die Gemeinde nach Art. 57 USG beschwerdeberechtigt (E. 1.2).
Bei einer Strassenlärmsanierung verlangt das Bundesumweltrecht in erster Linie Massnahmen an der Quelle wie die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit (oder den Einbau von Flüsterbelägen). Können die Immissionsgrenzwerte damit nicht eingehalten werden und wird auf (zusätzliche) strassenbauliche Massnahmen verzichtet, müssen Sanierungserleichterungen verfügt werden. Erleichterungen dürfen nur restriktiv im Sinne einer Ausnahmebestimmung erteilt werden. Gemäss dem zürcherischen Strassengesetz sind Sanierungserleichterungen Bestandteil eines Strassenprojekts (E. 5.2).
Aufgrund des engen Sachzusammenhanges bei Strassenlärmsanierungsprojekten verlangen das bundesrechtliche…
Zeitschrift URP
URP 2024 84
Publikationsart
Entscheid