Verfahrensrecht; Beschwerde gegen die Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt BAFU zur proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln
Leitsätze
Die angefochtene Verfügung betrifft den Schutz bedrohter Tierarten und damit eine Bundesaufgabe, weshalb das Verbandsbeschwerderecht nach Art. 12 NHG offensteht (E. 2.1). Schreibt das Bundesrecht vor, dass die Kantone bei Erlass einer Verfügung die Genehmigung einer Bundesbehörde einzuholen haben, gilt die Genehmigung ebenfalls als Verfügung (E. 4.2.2). Positive Genehmigungsakte können zusammen mit der genehmigten Verfügung angefochten werden, negative Genehmigungsakte losgelöst davon. Verschmelzen genehmigender und genehmigter Entscheid zu einem einzigen Anfechtungsobjekt, so ist der (positive) Genehmigungsakt unter Umständen nicht als separates Anfechtungsobjekt aufzufassen. Dies ist dann der Fall, wenn kein spezifisches Rechtsschutzbedürfnis besteht bzw. wenn der Rechtsweg zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten in derselben Sache nicht mehrfach geöffnet werden soll (E. 4.2.3).
Vorliegend hat der Gesetzgeber keine Vorschriften erlassen, die…
Zeitschrift URP
URP 2024 419
Publikationsart
Entscheid