Koordinationspflicht zwischen Strassenbauprojekt und Erlass von Sichtzonen
Leitsätze
Streitgegenstand ist, ob ein Strassenbauprojekt mit dem strassenpolizeilichen Erlass von Sichtzonen (auf privaten Hauszufahrten an dieser Strasse) koordiniert werden muss. Der Koordinationspflicht unterstehen jene Verfügungen, die für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind, d. h. einen direkten Einfluss auf die Zulässigkeit und Ausgestaltung einer Baute oder Anlage haben können (E. 4.5.2).
Wenn wie hier das Strassenbauprojekt bei den davon erschlossenen privaten Hauszufahrten verschiedene Massnahmen vorsieht und sich damit im konkreten Fall unmittelbar auf die Hauszufahrten auswirkt, besteht ein enger betrieblicher und funktioneller Zusammenhang zwischen beiden Verfahren, sodass diese nicht unabhängig voneinander angeordnet werden dürfen. Die streitbetroffene Strasse soll nicht nur vollständig neu gebaut und teilweise verbreitert werden. Im Strassenbauprojekt sind im Bereich der Hauszufahrten auch bauliche Massnahmen wie die Entfernung…
Zeitschrift URP
URP 2025 70
Publikationsart
Entscheid