Lärmschutz und Luftreinhaltung – gesamthafte Beurteilung von Teilanlagen; Prüfung zusätzlicher Massnahmen im Rahmen der Vorsorge (Autobahn-Halbanschluss «Altdorf Süd» UR)
Leitsätze
Das umweltrechtliche Prinzip der ganzheitlichen Betrachtungsweise verlangt nach konstanter Rechtsprechung eine gesamthafte Beurteilung aller Anlagen, die aufgrund ihres räumlichen, zeitlichen und funktionalen Zusammenhangs als Gesamtanlage erscheinen. Ein kantonales Strassenbauprojekt und der streitbetroffene, vom Bund geplante Autobahn-Halbanschluss hängen so eng zusammen, dass die umweltrelevanten Aspekte zwingend gesamthaft zu beurteilen sind. Beide Projekte sind Bestandteil des regionalen Gesamtverkehrskonzepts «Unteres Reusstal». In die Beurteilung miteinzubeziehen ist der mit beiden Teilprojekten direkt verknüpfte Mehrverkehr auf der bestehenden Autobahn. Die dafür erforderliche Gesamtbeurteilung fehlt hier sowohl betreffend Verkehrslärm als auch betreffend Lufthygiene (E. 2).
Mit Blick auf ihre künftige Funktion als Umfahrungsroute von Altdorf im Rahmen des Gesamtprojekts und dem damit verbundenen Mehrverkehr von 10–20 Prozent wird auch…
Zeitschrift URP
URP 2025 31
Publikationsart
Entscheid