Pärke – eine neue Schutzgebietskategorie für mehr Natur- und Landschaftsschutz
Zusammenfassung
Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) wurde 1977 vom Bundesrat in Kraft gesetzt mit dem Ziel, Vielfalt und Eigenart der einzelnen Objekte zu bewahren und «gleichzeitig zur Erhaltung der landschaftlichen Schönheit, der natürlichen Ressourcen und der Biodiversität der Schweiz beizutragen». Das BLN ist allerdings gemäss Art. 6 Abs. 2 NHG nur bei der Erfüllung von Bundesaufgaben verbindlich. Die später dazu gekommenen Biotop-inventare zu Auen, Hochmooren, Flachmooren, Amphibienlaichgebieten und Moorlandschaften sind im Gegensatz dazu auch für die Kantone und Gemeinden aufgrund von Art. 18 NHG verbindlich. Seit dem 1. Februar 2010 ist nun die Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung in Kraft und es ist zu hoffen, dass die dringend nötigen Massnahmen zum Schutz dieser «Hotspots der Biodiversität» möglichst schnell ergriffen werden. Trockenwiesen und -weiden sind…
Zeitschrift URP
DEP 2010 155
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag