Lärmsanierung von Eisenbahnen und Gewährung von Erleichterungen. Bemerkungen zum Aufsatz von Benoît Bovay in URP 1996 S. 308 ff.

Zusammenfassung

Das Beispiel des dritten Gleises Genf – Coppet zeigt eindrücklich, wie schwierig die Eisenbahnlärmproblematik den Betroffenen zu vermitteln ist: Sie sollen sich damit abfinden, dass – eine Erweiterung weder eine neue noch wesentlich geänderte Anlage ist, – die Sanierung trotz Art. 18 USG nicht gleichzeitig zu erfolgen hat, und – die Ausnahme der Erleichterung sehr weitgehend beansprucht wird. Von der komplexen Materie einmal abgesehen, fehlt das Verständnis vor allem für die Zurückhaltung bei der Massnahmenplanung. Es ist das gute Recht der Betroffenen, auf die finanzielle Lage der öffentlichen Hand keine Rücksicht nehmen zu müssen. Unrealistischen Forderungen dürfte aber kaum Erfolg beschieden sein. Die SBB betreiben die neben dem Strassennetz grösste Verkehrsanlage der Schweiz. Mit der Weisung von 1994 haben sie einen Weg aufgezeigt, wie deren Lärmsanierung realistischerweise durchgeführt werden kann. Der Vorschlag setzt zwar die…

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Journal DEP

DEP 1996 441

Forme de publication

Contribution rédactionelle

Auteure/Auteur/Instance

Peter König