Rechtschutz gegen Luftverunreinigung und Lärm; Das Beschwerdeverfahren bei Errichtung und Sanierung ortsfester Anlagen im Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes
Zusammenfassung
Dem Umweltrecht kommt insbesondere die Aufgabe zu, Dritte vor schädlichen und lästigen Einwirkungen zu schützen. Bei Verfahren für die Errichtung und Sanierung ortsfester Anlagen wirken deshalb überdurchschnittlich häufig neben der zuständigen Behörde und dem Anlagenbetreiber auch Dritte mit. Zu Recht wird deshalb in der Einleitung der hier zu besprechenden Zürcher Dissertation die Bedeutung einer richtigen Ausgestaltung des Verfahrens betont. Die kritischen Anmerkungen des Rezensenten beziehen sich lediglich auf Einzelfragen. Insgesamt ist die Arbeit als ein wesentlicher und überzeugender Beitrag zum Verfahren nach Bundesverwaltungsrecht zu beurteilen, dessen Erkenntnisse ohne weiteres auch über den Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes hinaus fruchtbar gemacht werden können. Die Schriftenreihe zum Umweltrecht hat damit eine würdige Eröffnung erfahren. Die Benützung des Werkes wird durch ein ausführliches Sachregister erleichtert.
Zeitschrift URP
DEP 1990 234
Publikationsart
Rezension