Der Geltungsbereich von Art. 10 USG und die Störfallverordnung

Zusammenfassung

Der Geltungsbereich von Art. 10 USG ist keine wissenschaftlich eindeutig bestimmbare Grösse. Durch Auslegung ergeben sich aber einige wichtige Hinweise zu dessen Eingrenzung. Danach findet Art. 10 USG keine Anwendung auf Schädigungs- oder Gefahrenpotentiale: - a. die nur eine unqualifizierte Schädigung bewirken (können); - b. die nicht vom Betrieb einer Anlage ausgehen (können); - c. die beim Normalbetrieb auftreten (können); - d. die bereits von der Strahlenschutzgesetzgebung erfasst werden; - e. die nicht unmittelbar mit dem Umweltschutz im Zusammenhang stehen. Der Geltungsbereich der StFV ist enger begrenzt als derjenige von Art. 10 USG. Die StFV gibt den Normadressaten mit fest vorgegebenen Kriterien (Anlagetypen und Schwellenwerten) einen eindeutig bestimmbaren und damit rechtssicheren Rahmen für die Anwendung von Art. 10 USG. Da eine abschliessende Umschreibung des Geltungsbereichs von Art. 10 USG nicht sachgerecht wäre, ermöglicht die StFV den…

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Journal DEP

DEP 1992 379

Forme de publication

Contribution rédactionelle

Auteure/Auteur/Instance

Gottlieb Witzig

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