Einige kritische Bemerkungen zum Bundesgericht vom 19. Oktober 1992 betreffend das Walliseller Holzfass
Zusammenfassung
Es ist fast nicht zu fassen. Nachdem sich als letzte Instanz auch das Schweizerische Bundesgericht intensiv mit dem Holzfass aus Wallisellen befasst und sein Urteil gefällt hat, liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Vor allem für den juristischen Laien nicht leicht zu fassen ist allein schon, mit wieviel Aufwand zahlreiche Instanzen dieses die enorme Grundfläche von 2,7 x 2,65 mund die Höhe von 4,36 m messendes Problem angegangen sind (vgl. dazu auch die Kritik in NZZ vom 1. Juni 1993, S. 23 unten). Angesichts des nun vorliegenden letztinstanzlichen Entscheides aus Lausanne, dessen Begründung leider einiges zu wünschen übrig lässt, kann man sich allerdings mit Fug fragen, ob sich die Bemühungen der Vorinstanzen gelohnt haben. Meines Erachtens hat es unser höchstes Gericht versäumt, in einer praktisch äusserst relevanten Frage einen Nagel einzuschlagen. (…)
Zeitschrift URP
DEP 1993 369
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag