Abfallplanung und Entsorgungspflicht
Zusammenfassung
Bei Abfällen führen Marktmechanismen nicht zu einer qualitativ guten Abfallentsorgung. Die staatlichen Vorschriften sind bei der Entsorgung umfassender als bei der Versorgung mit Gütern. Dies gilt auch für die Planung von Abfallanlagen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Abfallplanung bezwecken das rechtzeitige Erkennen von Konflikten bei der Nutzung von Standorten und damit letztlich das Vermeiden von Engpässen. Die Anforderungen an die Abfallplanung richten sich nach den Rechten und Pflichten der Planungsträger im Bereich der Entsorgung. Von Bedeutung ist insbesondere auch, ob die öffentliche Hand oder Private Investitionsentscheide zu treffen haben. Weil die Kantone für die Entsorgung der Siedlungsabfälle zu sorgen haben, gehen die Anforderungen an die Planung in diesem Bereich wesentlich weiter als bei den übrigen Abfällen. Die Abfallplanung im engeren Sinne umfasst das Abklären des Bedarfs an Abfallanlagen. Ausgehend von den aktuellen…
Zeitschrift URP
DEP 1999 16
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag