Workshop-Bericht zur Tagung: Den Vollzug des Umweltrechts stärken – Massnahmen und Instrumente eines wirksamen Vollzugs
Relevante Erlasse
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 49 (Abs. 2, 74 Abs. 3)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 36, 38 41
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 36, 38 41
Zusammenfassung
An der Tagung vom 30. Juni 2015 wurden am Nachmittag in vier Workshop-Gruppen diskutiert, mit welchen Massnahmen und Instrumenten der Vollzug des Umweltrechts gestärkt werden kann. Bei der Zusammensetzung der Workshops wurde auf eine gleichmässige Verteilung der beruflichen Funktionen geachtet. Die Moderierenden waren bei der Gewichtung und Gestaltung des Workshops frei. Entsprechend wurde in den Gruppen unterschiedlich diskutiert. Die wichtigsten Ergebnisse werden hier in Auszügen publiziert.