Bau- und Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Vorschriften des Altlasten-/Bodenschutzrechts

Zusammenfassung

Altlasten und Bodenschutz beeinflussen nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich die Nutzung des Bodens. Schon im Rahmen der Baubewilligung kann das Altlastenrecht zu Auflagen oder gar Bauverboten führen. Bei der Bauausführung soll vermehrt auf einen bodenschonenden Einsatz von Baumaschinen geachtet werden. Mit Bodenaushub muss so umgegangen werden, dass er wieder als Boden verwendet werden kann, belasteter Bauaushub muss umweltgerecht entsorgt werden. Nicht nur die Bauwirtschaft, auch die Landwirtschaft wird in die Pflicht genommen. Bewirtschaftungsmethoden, welche die Bodenfruchtbarkeit langfristig gefährden, sind zu vermeiden. Finanzielle Anreize sollen dafür sorgen, dass das neue Gebot in der Praxis auch umgesetzt wird. Eine Beseitigung aller Altlasten und übermässiger Bodenbelastungen wird – jedenfalls vorläufig – technisch kaum machbar und wirtschaftlich nicht finanzierbar sein. Wo Verunreinigungen bestehen bleiben, sollen mit…

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Journal DEP

DEP 1998 442

Forme de publication

Contribution rédactionelle

Auteure/Auteur/Instance

Heidi Wiestner