Rechtsfragen beim Erstellen von Berichten über die Umweltverträglichkeit: Zu einigen Problemen des Berichtverfassders bzw. des Bauherrn
Zusammenfassung
1. Der UVP unterstehen neue Anlagen, wenn sie in der (abschliessenden) Liste im Anhang zur UVPV aufgeführt sind. Aenderungen bestehender Anlagen unterstehen der UVP dann, wenn die Aenderung wesentliche Umbauten, Erweiterungen oder Betriebsänderungen betrifft. Ob dies der Fall ist, lässt sich nicht anhand formaler Kriterien, sondern nur aufgrund einer Prüfung der Frage entscheiden, ob die Aenderung eine nicht bloss untergeordnete potentielle Mehrbelastung der Umwelt verursacht. In Zweifelsfällen sollte hierüber eine Voruntersuchung durchgeführt werden. Sanierungen stellen einen Spezialfall einer Aenderung dar und sind grundsätzlich wie eine solche zu behandeln. In Härtefällen ist ein Entgegenkommen der Behörde bei der Erarbeitung des UVB denkbar. 2. Bei der Bearbeitung eines UVB stellen sich Fragen nach den relevanten Aussagebereichen, der erforderlichen Genauigkeit, der Behandlung indirekter Auswirkungen, und dem Umgang mit Unsicherheiten. Aus…
Zeitschrift URP
DEP 1989 133
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag