Risikovorsorge und ihre rechtlichen Grundlagen im Kanton St. Gallen

Zusammenfassung

Katastrophenschutzmassnahmen richten sich im Kanton St. Gallen ab dem 1. Januar 1990 nach dem Grossratsbeschluss über umweltgefährdende Stoffe und Anlagen. Dieser Grossratsbeschluss - er steht formal auf der gleichen Stufe wie ein Gesetz und wurde auch im selben Verfahren erlassen - enthält in zwei Abschnitten über umweltgefährdende Anlagen und die Schadenwehr Ausführungsbestimmungen zu Art. 10 USG. Laut Bürgi handelt es sich dabei um die ersten materiellen Ausführungsvorschriften eines Kantons zum Katastrophenschutz im Sinne des USG, zumindest auf Gesetzesstufe. Es stellen sich die Fargen, aus welchen Gründen ein Kanton hingeht und Vorschriften in diesem Bereich erlässt. Und kann allenfalls sogar der Bund beim Erlass der Störfall-Verordnung von dieser Vorläuferregelung profitieren? Der Verfasser gibt am Schluss seines Referates einige Hinweise zu diesen Fragen.

Connexion Acheter un article

Journal DEP

DEP 1990 81

Forme de publication

Contribution rédactionelle

Auteure/Auteur/Instance

Christoph Bürgi