Zur Verfassungsmässigkeit einer Energieabgabe
Zusammenfassung
Der Nationalrat beschloss in der Sommersession 1997 bei der Beratung des Energiegesetzes, eine zweckgebundene Energieabgabe einzuführen. Da deren Verfassungsmässigkeit umstritten ist, holte das Bundesamt für Energie ein Rechtsgutachten zu dieser Frage ein. Mangels einer ausdrücklichen Verfassungsgrundlage stellt sich die Frage, inwieweit die Befugnis zur Erhebung einer Energieabgabe aus einer Sachkompetenz der Bundesverfassung abgeleitet werden kann. Eine Abstützung auf den Energieartikel (Art. 24octies BV) ist nicht zulässig, da beim Erlass dieser Verfassungsbestimmung bewusst von einer solchen Befugnis des Bundes abgesehen wurde. Als Grundlage für eine ökologisch motivierte Energieabgabe kommt indessen der Umweltschutzartikel (Art. 24septies BV) in Frage. Die Abgabe darf allerdings nicht als Steuer, sondern muss als reine Lenkungsabgabe konzipiert werden. Das bedeutet, dass einerseits die Erhebung der Abgabe das Verhalten der Abgabepflichtigen in…
Journal DEP
DEP 1998 319
Forme de publication
Contribution rédactionelle
Auteure/Auteur/Instance
Helen Keller / Tobias Jaag, Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M., Konsulent Umbricht Rechtsanwälte, Zürich em. Prof. für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht, Universität Zürich