Die Grenzwerte für Fluglärm – kritisch betrachtet
Zusammenfassung
Wenn man die revidierte LSV unter die Lupe nimmt, entsteht leider das Bild eines Flickwerks. Unter dem Druck der Entwicklung des Flugverkehrs im Ganzen und der Bau- und Privatisierungspläne des Zürcher Flughafens im besonderen wurde die ganze Neuregelung einseitig im Hinblick auf die grösstmögliche Entlastung der Luftverkehrsindustrie durchgeführt. Dabei hat man nicht nur die Schutzbedürfnisse der Flughafenanwohner kurzerhand vom Tisch gewischt, sondern auch das Gleichgewicht von Massnahmen an den lärmerzeugenden Anlagen und den Eigentumsbeschränkungen des Grundeigentums stark zugunsten der Lärmquellen verschoben. Für konzessionierte Anlagen besteht ohnehin gemäss Umweltschutzgesetz nur noch ein symbolischer Schutz durch Grenzwerte. Betriebsbeschränkungen lassen sich hier nicht verfügen, der Lärm darf selbst den Alarmwert übersteigen, sofern es das öffentliche Interesse fordert (LSV Art.14 Abs. 2). In den nun erlassenen Regeln ist die…
Zeitschrift URP
DEP 2000 851
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag