Der Kanton Zürich trifft Massnahmen zur Bekämpfung von Ambrosia und weiteren invasiven gebietsfremden Pflanzen

Zusammenfassung

Neobiota sind Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoa), die nach der Entdeckung Amerikas (1492) in Europa eingeführt wurden. Einige von ihnen fügen Mensch und Natur grosse Schäden zu. Ein besonders gefährlicher Vertreter ist das Aufrechte Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia), weil die Pollen ein starkes Allergen enthalten. Ambrosia ist mittlerweile in Ungarn, wo sie besonders häufig auftritt, der häufigste Allergieauslöser. In rechtlicher Hinsicht verfügt der Kanton Zürich über gute gesetzliche Grundlagen im kantonalen Landwirtschaftsgesetz, um die Gemeinden, Grundeigentümer, Bewirtschafter und Mieter von Land zur Bekämpfung der Ambrosia zu verpflichten. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat mit Beschluss vom 17. Mai 2006 entsprechende Sofortmassnahmen angeordnet. Zudem hat er die Baudirektion angewiesen, ihm bis Ende 2007 einen Massnahmenplan zur Bekämpfung von weiteren Neophyten vorzulegen. Letztlich können die Ambrosia und weitere…

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Zeitschrift URP

DEP 2006 406

Publikationsart

Forum

Autorin/Autor/Instanz

Hans Maurer