Veröffentlichung von Daten bezüglich Mobilfunkantennenstandorte: Neue Rechtslage infolge des neuen Geoinformationsrechts und bereits wieder Änderungsbedarf?
Relevante Erlasse
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 29 (Abs. 2)
SR 235.1, Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
(19.06.1992)
Allgemein
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Art. 11 (Abs. 1)
SR 510.62, Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG)
(05.10.2007)
Allgemein
SR 510.620, Verordnung über Geoinformation (GeoIV)
(21.05.2008)
Allgemein
SR 510.620, Verordnung über Geoinformation (GeoIV)
(21.05.2008)
Allgemein
Zusammenfassung
In verdienstvoller Weise hat sich HELEN HUBER im URP-Themenheft «Mobilfunkanlagen» vertieft mit der Frage der Veröffentlichung von Daten, die sich auf Mobilfunkantennenstandorte beziehen, befasst und die Ergebnisse ihrer Abklärungen ausführlich dargelegt. Zum Zeitpunkt als der Beitrag verfasst wurde, trug er dem aktuellen Stand der Gesetzgebung vollumfänglich Rechnung. Auf den 1. Juli 2008 ist die neue Geoinformationsgesetzgebung des Bundes in Kraft getreten. Durch diese verändert sich die Rechtslage – entgegen der Annahme der Verfasserin – nun aber teilweise. Nachfolgend soll in Ergänzung des Forumsbeitrags von HELEN HUBER die neue Rechtslage dargestellt werden.
Zeitschrift URP
DEP 2008 833
Publikationsart
Forum