Ermittlungspflicht für Gebäudeschadstoffe und Entsorgungskonzept für Bauabfälle gemäss Art. 16 VVEA

Zusammenfassung

Mit der zunehmenden Knappheit an Deponieraum in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts begannen erste Diskussionen über die Wiederverwertung von Bauabfällen. Mit der Inkraftsetzung der Technischen Verordnung über Abfälle von 1990 (TVA) wurden erstmals verbindliche Normen für den Umgang mit Abfällen im Allgemeinen und Bauabfällen im Besonderen erlassen. In der Praxis bewirkte die Ausarbeitung und Inkraftsetzung 1994 der SIA Norm 430 auf den Baustellen ein Umdenken. Erstmals wurde die Trennung von Bauabfällen auf der Baustelle postuliert und es wurden Regelungen betreffend die Zuständigkeiten und die Kostentragung festgeschrieben. In den Folgejahren wurde der Vollzug in den Kantonen aufgebaut. Dieser konzentrierte sich im Wesentlichen darauf, die Abfallströme ab der Baustelle zu erfassen und in die richtigen Kanäle zu lenken. Bis 2015 fehlte eine bundesgesetzliche Verpflichtung der Bauherren und Planer, sich in der Planungsphase mit den…

Connexion Acheter un article

Zeitschrift URP

DEP 2017 265

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Jürg Hertz, Dr., Präsident FAGES – Fachverband Gebäudeschadstoffe; ehemals Leiter Amt für Umwelt Kanton TG

Stichwörter