Strassenlärmsanierung bei Kantons- und Gemeindestrassen nach Ablauf der lärmschutzrechtlichen Sanierungsfrist, Abschluss der (Erst-)Sanierungen und Konstellationen möglicher «Nachsanierungen»

Zusammenfassung

Seit 1985, als das Umweltschutzgesetz (USG) in Kraft getreten ist, müssen Strassen, die den Vorschriften des USG nicht genügen, saniert werden. Dazu hat der Bundesrat in Art. 17 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) Fristen festgelegt, innert welcher die Sanierungen durchzuführen sind. Mittlerweile sind diese Fristen abgelaufen: Nachdem am 31. März 2015 zunächst die Sanierungsfrist für die Nationalstrassen abgelaufen war, endete am 31. März 2018 auch die Sanierungsfrist für die Hauptstras- sen nach Art. 12 MinVG und für die übrigen Strassen, zu denen die Kantons- und Gemeindestrassen gehören. Auf eine (weitere) Verlängerung der Sanierungsfrist für die Kantons- und Gemeindestrassen hat der Bundesrat verzichtet, obwohl immer noch zahlreiche Strassen nicht lärmsaniert sind. Anwohner von lärmigen Strassen, Anlageinhaber sowie auch Vollzugsbehörden sehen sich damit erstmals mit der Situation konfrontiert, dass noch nicht sanierte Strassen noch immer…

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Journal DEP

DEP 2018 600

Forme de publication

Contribution rédactionelle

Auteure/Auteur/Instance

Adrian Gossweiler, Dr. iur., kanzlei konstruktiv, Bern und Aarau