Sonderregime für Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien: Eine Zwischenwürdigung der dynamischen Rechtsentwicklung
Der vom Bundesgesetzgeber mit dem ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 eingeschlagene Weg, den Zubau von Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien durch Erleichterungen im formellen und materiellen Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht zu fördern, wird in rasantem Tempo weiterverfolgt. Es bildet sich ein raumplanungs- und umweltrechtliches Sonderregime für Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien heraus, dessen rechtliche Bewältigung und Durchdringung erst am Anfang steht. Aus rechtlicher Sicht dürfte dabei die Frage im Vordergrund stehen, in welchem Verhältnis diese (auf verschiedenen Vorlagen beruhenden) Sonderbestimmungen untereinander und zum tradierten Normenbestand stehen. Die damit einhergehenden raumplanungs-, umwelt- und prozessrechtlichen Abstriche sind zum Teil empfindlich und die tatsächlichen Folgen noch nicht absehbar. Gerade der «Energie-Mantelerlass» zeigt aber auf, dass die Politik in der Lage ist, differenzierte,
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Journal DEP
DEP 2024 335
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Editorial