Mobilfunkanlage «Brüggli»; Standortgebundenheit; Prüfung von Alternativen in Bauzonen
Leitsätze
Mobilfunkantennen können ausnahmsweise auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen sein, wenn eine Deckungs- oder Kapazitätslücke mit Standorten innerhalb der Bauzone nicht in genügender Weise beseitigt werden kann. Ausserhalb kann eine Standortgebundenheit für Mobilfunkanlagen, die auf bestehende Bauten und Anlagen montiert werden, aber auch dann bejaht werden, wenn sich dieser Standort im Rahmen einer konkreten Interessenabwägung als wesentlich geeigneter erweist als mögliche Standorte innerhalb der Bauzone. Dies ist grundsätzlich nur an Örtlichkeiten möglich, an denen sich bereits zonenkonforme oder zonenwidrige Bauten und Anlagen befinden (E. 4.1). Beansprucht aber die geplante Anlage in nicht unerheblichem Umfang Nichtbauzonenland, so darf die Standortgebundenheit nicht einfach unter Hinweis auf die bestehende bauliche Nutzung des Standorts bejaht werden, sondern es muss geprüft werden, ob dieser klarerweise besser geeignet ist als…
Zeitschrift URP
URP 2009 910
Publikationsart
Entscheid