Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe; Stauzeitkosten als externe Kosten
Leitsätze
Mit der Schwerverkehrsabgabe soll durch Anwendung des Verursacherprinzips auf den Schwerverkehr ein Beitrag zur Verwirklichung der Kostenwahrheit im Verkehr geleistet werden. Als Konsequenz der Anwendung des Verursacherprinzips fallen beim Schwerverkehr nicht die externen Kosten des Verkehrs insgesamt in Betracht, sondern nur die dem Schwerverkehr anzulastenden Kostenanteile (E. 5.3). Wegen der über der Kapazität liegenden Nachfrage auf Verkehrsanlagen, sind sämtliche involvierte Verkehrsteilnehmer, einschliesslich des Schwerverkehrs, sowohl Verursacher wie auch Träger von Stauzeitkosten. Diese Kosten erscheinen zwar aus der individuellen Sicht des einzelnen Verkehrsteilnehmers als externe Kosten, aus der Optik des gesamten Verkehrssystems bilden sie jedoch interne Kosten (E. 5.4). Massgebend ob interne oder externe Kosten vorliegen, kann allein der Blickwinkel des Schwerverkehrs und nicht jener des Strassenverkehrs als Ganzes sein. Nach der gesetzlichen…
Zeitschrift URP
URP 2010 499
Publikationsart
Entscheid