Mobilfunkanlage; Ausnahme der Berechnungspflicht auf einem unüberbauten Grundstück
Hinweis
BGer, Urteil vom 21.05.2010
Relevante Erlasse
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Art. 3 (Abs. 3 lit. c)
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Art. 3 (Abs. 3 lit. c)
Leitsätze
Von einer Berechnung der nichtionisierenden Strahlen (NIS) für unüberbaute Grundstücke kann abgesehen werden, wenn die zonenkonforme Nutzung des Grundstückes ausgeschlossen wird. Solange kein ausdrücklicher Bau- bzw. Nutzungsverzicht vorliegt, kann bei Überschreitung der Anlagegrenzwertes keine Baubewilligung für Mobilfunkanlagen erteilt werden (E. 2.4). Die Auflage, wonach die Strahlenbelastung erst bei einer späteren Überbauung der Parzelle zu überprüfen sei, ist demnach unzulässig (E. 2.5).
Zeitschrift URP
URP 2010 531
Publikationsart
Entscheid