Mobilfunkanlage; Einhaltung der Grenzwerte auf unüberbautem Grundstück
Hinweis
BGer, Urteil vom 27.04.2010
Relevante Erlasse
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Art. 3 (Abs. 3 lit. c)
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Art. 3 (Abs. 3 lit. c)
Leitsätze
Bei der Errichtung einer Mobilfunkantenne auf einem unüberbauten Grundstück müssen bereits bei der Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage diejenigen Grenzwerte eingehalten werden, die im Falle einer zonen- und baurechtskonformen Überbauung der Parzelle des Standortgebers gelten würde (cons. 5.4.4).
Zeitschrift URP
URP 2010 530
Publikationsart
Entscheid