Überbauung mit Einkaufszentrum, Bürogebäude, Wohnhäusern in lufthygienischem Belastungsgebiet; Parkplatzzahl
Leitsätze
Obwohl unterirdische Parkplätze gemäss Art. 2 Abs. 3 LRV nicht zu den Verkehrsanlagen, sondern zu den stationären Anlagen gehören, können auch hier gestützt auf Art. 18 LRV Parkraumbeschränkungen als vorsorgliche Massnahmen angeordnet werden (E. 3a). Aufgrund des Präventionsgedankens erscheint es als geboten, im Rahmen der Anwendung von Art. 11 Abs. 2 USG auch die vorhersehbare Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch weitere in der näheren Umgebung der umstrittenen Überbauung projektierte Bauvorhaben zu berücksichtigen (E. 3c). Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Tragbarkeit einer vorsorglichen Massnahme ist im Sinne einer sachverständigen Stellungnahme auch die von der Direktion der öffentlichen Bauten des Kantons Zürich herausgegebene kantonale Wegleitung zur Ermittlung des Parkplatzbedarfs zu berücksichtigen, die vorliegend eine wesentlich niedrigere Parkplatzzahl ergäbe (noch ohne «lufthygienische Reduktion»). Vorliegend steht indessen eine…
Zeitschrift URP
URP 1998 197
Publikationsart
Entscheid