Erhebung von Kanalisationsgebühren
Hinweis
VerwGer BL, Urteil vom 21.01.1998
Relevante Erlasse
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
Leitsätze
Versickert Sauberwasser durch eine Sickeranlage, welche über keine Zuleitung zum kommunalen Abwassersystem verfügt, so darf auf den entsprechenden Wassermengen mangels Gegenleistung des Gemeinwesens keine Kanalisationsgebühr erhoben werden.
Zeitschrift URP
URP 1998 243
Publikationsart
Entscheid