Baubewilligung für Tennisanlage
Leitsätze
Bei raumplanerischen Massnahmen ist – anders als bei Bewilligungen für konkrete Projekte – gemäss Art. 34 Abs. 3 RPG auch dann nur die staatsrechtliche Beschwerde gegeben, wenn geltend gemacht wird, die Anforderungen des Umweltschutzrechts an Raumpläne seien nicht berücksichtigt worden (E. 1 Urteil vom 2. Februar 1989). Durch die Genehmigung einer Nutzungsplanung, die den Nutzungszonen entgegen Art. 44 Abs. 2 LSV keine Empfindlichkeitsstufen zuordnet und auch nicht abklärt, ob die bundesrechtlich geforderten Werte eingehalten werden können, verletzt der Regierungsrat des Kantons Zürich Art. 2 UebBest. BV (E. 3 a und b Urteil vom 2. Februar 1989). Für Sportanlagen ist mangels numerisch festgelegter Planungswerte von Planungswerten auszugehen, die im Bereich der in den Anhängen zur LSV für andere Lärmquellen festgelegten Werten liegen (E. 3 c Urteil vom 2. Februar 1989). Gegen baurechtliche Verfügungen, die sich auf Bundesumweltrecht stützen oder…
Zeitschrift URP
URP 1989 268
Publikationsart
Entscheid