Schaffung einer Flughafenzone; UVP-Pflicht
Leitsätze
Eine Verletzung von Art. 9 USG – und der bundesrätlichen Ausführungsbestimmungen dazu – muss beim Bundesgericht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde geltend gemacht werden, vor allem wenn behauptet wird, die kantonale Behörde hätte eine UVP anordnen müssen (E. 1b bb). Bei einem Flughafen ist massgebliches Verfahren gemäss Ziff. 14.1 Anhang UVPV das Konzessionsverfahren nach Art. 37 Luftfahrtsgesetz. Die Kantone können nach Art. 5 Abs. 3 UVPV nichts Abweichendes regeln, und die Sondernutzungsplanung ist nicht das massgebliche Verfahren. Im übrigen ist die vorliegende Schaffung einer Flughafenzone auch nicht so eng an ein Bau-vorhaben gebunden, wie dies bei einem Sondernutzungsplan der Fall ist. Auf der Stufe der normalen Nutzungsplanung sieht das Bundesrecht keine UVP vor (E. 2).
Zeitschrift URP
URP 1994 83
Publikationsart
Entscheid