Innenlärm eines umgebauten Restaurants; Rechtsverweigerungsbeschwerde
Leitsätze
Die vorliegend umstrittene weitgehende bauliche Neugestaltung eines Restaurants ist rechtlich einem Neubau gemäss Art. 21 USG gleichzustellen (E. 4.2). Die Baubehörden haben zu prüfen, ob die Ausführung des Bauvorhabens im Sinne von Art. 32 LSV den anerkannten Regeln der Baukunst bzw. den Mindestanforderungen gemäss SIA-Norm 181 entspricht (E. 4.3). Die Behörden dürfen eine Handlung, die sie von Amtes wegen vorzunehmen haben, so im konkreten Fall Lärmmessungen, nicht an die Bedingung der vorgängigen Zusicherung der Kostenübernahme knüpfen, wenn dies im Gesetz nicht vorgesehen ist. Die Kosten einer formell und materiell einwandfreien Bauabnahme sowie der Erteilung der Betriebsbewilligung sind in der Regel dem Baugesuchsteller oder dem Bauherrn aufzuerlegen (E. 6.2).
Zeitschrift URP
URP 1999 443
Publikationsart
Entscheid