Gestaltungsplan für Deponie
Leitsätze
Wird ein Gestaltungsplan mit qualifizierten, unter Beizug eines Geologen begründeten Argumenten angefochten, darf sich der Regierungsrat, wenn er dem Anspruch der Rekurrierenden auf rechtliches Gehör genügen will, bei seinem Rekursentscheid nicht allein auf die Meinung von Amtsstellen abstützen, die bereits im erstinstanzlichen Verfahren involviert oder zumindest nicht unbeteiligt waren, sondern er hätte sich durch eine externe Fachperson beraten lassen müssen (E. 3c). Die gemäss Anhang 2 Ziff. 22 TVA für Reststoff- und Reaktordeponien erforderliche Abdichtung tritt zu den Anforderungen an die Beschaffenheit des Untergrunds hinzu. Mangelhafte Beschaffenheit des Untergrunds kann also nicht durch technische Barrieren kompensiert werden (E. 4b/aa). Nach den Regeln des Erdbaus geschüttete Schichten können nach Anhang 2 Ziff. 1 Abs. 5 letzter Satz TVA zusätzlich berücksichtigt werden. Es geht indessen nicht an, weniger mächtige Schichten vorzusehen, die…
Zeitschrift URP
URP 1999 448
Publikationsart
Entscheid