Mobilfunk; Bestätigung einer gemeindlichen Standortplanung für Mobilfunkanlagen
Leitsätze
Das vorliegende kommunale Kaskadenmodell, gemäss welchem Mobilfunksendeanlagen in erster Linie in den Arbeitszonen und diesen gleichgestellten Zonen, in zweiter Linie in den übrigen (gemischten) Bauzonen, in dritter Priorität in den Wohnzonen und nur ganz ausnahmsweise in Schutzgebieten errichtet werden sollen, ist grundsätzlich zulässig (E. 6.4 und 6.6). Dieses Modell schliesst nicht aus, dass aufgrund der Entwicklung der Technik, der Frequenzen und der Nachfrage auch Standorte in gemischten Zonen oder sogar in reinen Wohnzonen beansprucht werden können. An den von den Mobilfunkanbieterinnen zu erbringenden Nachweis, dass ein Standort in der Arbeitszone aus funk- oder netztechnischen Gründen nicht in Betracht fällt, dürfen jedoch nicht zu hohe Ansprüche gestellt werden (E. 5.4, 6.5 und 6.6). Um die Wohnqualität zu schützen, zielt das Kaskadenmodell auf die Bündelung von Infrastrukturanlagen, die Konzentration von Mobilfunkanlagen auf bereits durch…
Zeitschrift URP
URP 2012 563
Publikationsart
Entscheid