Rodungsbewilligungen und Ausnahmen vom Mindestabstand vom Waldrand für die Errichtung von Chalets
Leitsätze
Die Organisationen, denen nach den Bestimmungen des NHG ein Beschwerderecht zukommt, müssen darlegen, dass auf das strittige Vorhaben Bundesrecht Anwendung findet (E. 2.2). Sie können gegen Rodungsbewilligungen Beschwerde erheben (E. 2.2.1) sowie gegen die Bewilligung eines ungenügenden Abstands vom Waldrand (E. 2.2.2). Indem sie sich auf die Waldgesetzgebung berufen, können sie zudem eine Verletzung der Koordinationspflicht geltend machen (E. 2.2.3). Die Chalets der Gruppe 1 dürfen nicht erstellt werden, ohne dass ein Lawinenschutzdamm errichtet wird (E. 4.3). Die Erschliessungsstrassen für die Chaletgruppen 1 und 4 machen eine Rodung von 791 m2 Wald erforderlich. Ein allfälliger Koordinationsmangel im Rahmen der Nutzungsplanung erlaubt es nicht, im Baubewilligungsverfahren die Abgrenzung der Bauzone in Frage zu stellen. Es liegt ein überwiegendes Interesse vor, die strassenmässige Erschliessung der Bauzone zu erlauben (E. 6). Die Rodung von 218 m2…
Zeitschrift URP
URP 2014 251
Publikationsart
Entscheid