Luftreinhaltung; Geruchsimmissionen aus einer privat genutzten Küche
Leitsätze
Wurden wie bei Geruchsimmissionen aus Küchenabluft keine IGW festgelegt, ist im Einzelfall zu beurteilen, ob die Geruchsimmissionen nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung schädlich oder lästig und damit übermässig sind (E. 4.2). Die Küchenabluft kann nach den Ausführungen der kantonalen Fachbehörde weder als schädlich noch als lästig betrachtet werden: Grundsätzlich gelten Geruchsimmissionen nur bei gewerbsmässig genutzten Küchen als übermässig. Der auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung abgestützte IGW von 10 Prozent an positiven Geruchsstunden für Wohngebiete wird bei normal genutzten privaten Küchen nicht erreicht. Bei dieser nicht gewerbsmässig genutzten Küche sind die Geruchsimmissionen für die Bewohnerin einer Nachbarliegenschaft mit Sicherheit wahrnehmbar, doch beim Abluftaustritt aus der Fassade selbst dann nicht übermässig, wenn geruchsintensive Küchenarbeiten ausgeführt werden. Bei normal genutzten Haushaltsküchen…
Zeitschrift URP
URP 2015 126
Publikationsart
Entscheid