Moorlandschaftsschutz; Zulässigkeit der Perimeterabgrenzung der Moorlandschaft «Grimsel» mit Blick auf die geplante Erhöhung des Stauspiegels
Leitsätze
Das NHG beauftragt den Bundesrat, bei der Abgrenzung von Moorlandschaften die «bestehende Nutzung» zu berücksichtigen. Dieser Begriff ist im Lichte der Entstehungsgeschichte und der von der Gesetzgebung angestrebten Ziele weit auszulegen. Es ist dem Bundesrat daher nicht verwehrt, bei der erstmaligen definitiven Abgrenzung der Perimeter nicht nur im Zeitpunkt der Inventarisierung bereits realisierte Nutzungen zu berücksichtigen, sondern auch konkrete Vorhaben zur Änderung oder Erweiterung der bestehenden Nutzungen (E. 7.–7.2). Die Entscheidungsfreiheit des Bundesrates bei der Abgrenzung von Moorlandschaften geht somit weiter als der Spielraum der Behörden beim Entscheid über die Gestaltung und Nutzung innerhalb einer ausgeschiedenen Moorlandschaft. Der Bundesrat ist einerseits befugt, eine Moorlandschaft grosszügig abzugrenzen – auch unter Einbezug von Pufferzonen bzw. moorfreien Flächen. Er kann aber andererseits auch wenig bedeutende…
Zeitschrift URP
URP 2017 353
Publikationsart
Entscheid