Mobilfunkanlage; kein höherer Schutzstandard für Mauersegler als für Menschen
Leitsätze
Frei lebende Vögel und Fledermäuse werden von den Immissions- und Anlagegrenzwerten der NISV nicht erfasst, da sie sich im gesamten Luftraum aufhalten können. Die NISV enthält somit keine abschliessende Regelung für den Schutz von Fledermäusen und Vögeln gegen nichtionisierende Strahlung (E. 5.4). Fehlen für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf zwei Brutkolonien von Mauerseglern Immissionsgrenzwerte, so ist im Einzelfall nach dem Stand der Wissenschaft und der Erfahrung zu klären, ob die Immissionen schädlich oder lästig sind (E. 5.5). Die Ausweitung der Geltung der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen auf Nistplätze von Mauerseglern ist in Übereinstimmung mit dem BAFU nicht angezeigt. Liegt dagegen eine massgebliche Einwirkung durch nichtionisierende Strahlung vor, müsste die Versorgungssicherheit mit Mobilfunkdiensten auf andere Weise gewährleistet bzw. es müssten schützende Massnahmen zugunsten der Mauersegler…
Zeitschrift URP
URP 2018 710
Publikationsart
Entscheid