Mobilfunkanlage; Anlagebegriff; Mitberücksichtigung bestehender Antennen zu einer Antennengruppe
Leitsätze
Bei unselbständigen Bundesratsverordnungen wie vorliegend die NISV prüft das Bundesgericht deren Gesetzmässigkeit und soweit das Gesetzesrecht den Bundesrat nicht ermächtigt, von der Verfassung abzuweichen, auch deren Verfassungsmässigkeit (E. 3.3) Der Bund verfolgt im Bereich der nichtionisierenden Strahlung laufend die wissenschaftliche Entwicklung zusammen mit einer beratenden Expertengruppe. Da keine Anhaltspunkte für eine Revision der Grenzwerte vorliegen, ist davon auszugehen, dass das Verordnungsrecht dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand über die von Mobilfunkantennen ausgehende Gesundheitsgefährdung ausreichend Rechnung trägt und damit verfassungs- und gesetzeskonform ist (E. 3.5.2). Vorliegend stellt sich die Frage, ob die Strahlenwerte einer nahen, bestehenden Antenne hätten mitberücksichtigt werden müssen. Für die Anwendbarkeit der Grenzwerte ist entscheidend, ob die Antennen zusammen als eine Anlage zu beurteilen sind oder…
Zeitschrift URP
URP 2018 713
Publikationsart
Entscheid