Lärm; Umgestaltung und Umnutzung des Innenhofs und der Terrasse eines Hotels; Einholen eines Lärmgutachtens
Leitsätze
Die Vollzugsbehörde hat vor der Umgestaltung des Innenhofs (Restaurantterrasse und Innenhofgarten) eines Hotels ein Lärmgutachten einzuholen, wenn eine Überschreitung der Belastungsgrenzwerte beim aktuellen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden kann (E. 4.1). Die geltenden Belastungsgrenzwerte für Immissionen müssen nicht nur zum Bewilligungszeitpunkt, sondern während der gesamten Betriebsdauer einer Anlage eingehalten werden. Art. 36 LSV ist jederzeit anrufbar, auch wenn eine lärmige Anlage bereits bewilligt wurde und auch ausserhalb eines Baubewilligungsverfahrens. Eine bereits erteilte, rechtskräftige Baubewilligung kann unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls jedoch einen Einfluss auf die Anforderungen haben, die an die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung der Belastungsgrenzwerte gestellt werden (E. 4.2). Somit ist unabhängig von einer erteilten Baubewilligung der durch die Terrasse und deren Gastrobetrieb verursachte (gesamte)…
Zeitschrift URP
URP 2021 420
Publikationsart
Entscheid