Luftreinhaltung; Mindesthöhe von Kaminen über Dach
Leitsätze
Gemäss den – auf die LRV gestützten – Kamin-Empfehlungen des BAFU, welche zwar keinen Gesetzescharakter haben, aber Ausdruck des Wissens und der Erfahrung bewährter Fachstellen und in diesem Sinne beachtlich sind, muss bei kleinen Feuerungsanlagen (mit Holzbrennstoffen betrieben und Feuerungswärmeleistung bis 70 kW) die Kaminmündung Flachdächer um mindestens 1,5 m überragen. Befinden sich die Kaminmündungen von kleinen Holzfeuerungsanlagen näher als 10 m zu höheren Nachbargebäuden, sind die Nachbargebäude für die Mindesthöhe massgebend. In begründeten Fällen – wie bei besonderen Gebäudeformen, besonderen Überbauungssituationen mit ungleichen Gebäudehöhen oder Terrassensiedlungen, tiefen Abgastemperaturen oder in unebenem Gelände – verlangt die Behörde höhere Kamine (E. 6.1). Da vorliegend der Mindestabstand der Kaminmündung zum Nachbargebäude mit 19 m fast um das Doppelte überschritten wird, vermag der Umstand, dass das…
Zeitschrift URP
URP 2021 414
Publikationsart
Entscheid