Gewässerschutz; Restwassersanierung im Vorfeld der Gesamtsanierung eines Wasserkraftwerks
Leitsätze
Vor der Anlagensanierung eines Wasserkraftwerks, einschliesslich der damit koordinierten Sanierung der Fischgängigkeit, auf jede Erhöhung der Restwassermenge von vornherein zu verzichten, widerspricht der gesetz- lichen Sanierungspflicht: Damit werden die nötigen Verbesserungen der ökologischen Situation trotz überschrittener Sanierungsfrist weiter aufge- schoben. Der laut Kraftwerksbetreiberin aufzuschiebende Sanierungszeitpunkt steht mit dem Gewässerschutzrecht so lange nicht im Einklang, als bereits vor Anlagensanierung eine ökologisch geeignete und wirtschaftlich tragbare Erhöhung der Restwassermenge in Frage kommt (E. 3.5.2–3.8).
Im Sachverhalt ist nicht erstellt, welche Erhöhung der Restwassermenge zu welchem Zeitpunkt wirtschaftlich tragbar ist; die Sache ist insoweit zurückzuweisen. Die Vorinstanz hat vorab zu prüfen, welche Erhöhung für die Kraftwerksbetreiberin bereits im Bestand wirtschaftlich tragbar ist und ob eine…
Zeitschrift URP
URP 2022 566
Publikationsart
Entscheid