Beschwerderecht der Organisationen; Verhältnis des Publikationserfordernisses nach dem Zweitwohnungsgersetz un djenem gemäss NHG
Leitsätze
Die Publikationsvorschrift des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) geht als Spezialvorschrift nach allen massgeblichen Auslegungselementen jener des NHG vor. Die Publikation von Baugesuchen im Anwendungsbereich des ZWG richtet sich somit nach kantonalem Recht. Jene Gesuche müssen demnach nicht im Bundesblatt oder im kantonalen Amtsblatt publiziert werden, sondern dürfen, nach Massgabe des kantonalen Rechts, auch lediglich kommunal publiziert werden. Das kantonale Recht muss allerdings verfassungs- oder völkerrechtlichen Mindestanforderungen an die Publikation genügen (E. 4.2–4.5).
Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdeführerin nicht substantiiert gerügt, dass diese Anforderungen nicht erfüllt wären. Sie legt nicht genügend dar, inwiefern es ihr nicht möglich oder zumutbar gewesen wäre, rechtzeitig von einem Baugesuch Kenntnis zu nehmen, das nicht nur im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde, sondern auch auf deren Internetseite…
Zeitschrift URP
URP 2022 631
Publikationsart
Entscheid