Erneuerbare Energien; Gültigkeit einer Initiative zur Umstellung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien
Leitsätze
Eine kommunale Initiative, die bis 2030 in bestimmten Bauzonen der betreffenden Gemeinde die Umstellung aller Heizungen auf die Nutzung von erneuerbaren Energien verlangt, verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht und ist somit gültig.
Das Volksbegehren macht bloss eine behördenverbindliche Zielvorgabe (E. 3.4). Zudem besteht nach der Rechtsprechung grundsätzlich kein Anspruch auf Beibehaltung einer einmal geltenden Rechtsordnung (E. 5.4). Die Besitzstandsgarantie gewährleistet lediglich gewisse Ansprüche für den Fall, dass eine Rechtsänderung erfolgt (E. 5.5). Der Ersatz eines Heizungssystems kann damit von vornherein nur die finanziellen Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer betreffen (E. 5.6).
An der CO2-Reduktion als Massnahme der Klimapolitik besteht ein erhebliches öffentliches Interesse (E. 5.7). Die Verhältnismässigkeit des Eigentumseingriffs beschränkt sich daher auf die Frage, was die Kosten sind und…
Zeitschrift URP
URP 2023 483
Publikationsart
Entscheid