Nachhaltigkeit; Unvereinbarkeit einer kantonalen Initiative «Für den kostenlosen öffentlichen Verkehr» mit höherrangigem Recht
Leitsätze
Die im Kanton Freiburg eingereichte Verfassungsinitiative für die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wurde zu Recht für ungültig erklärt, weil sie nicht mit der BV vereinbar ist.
Neben dem klaren Wortlaut spricht auch die Entstehungsgeschichte der Verfassungsnorm zum öffentlichen Verkehr gegen die Zulässigkeit der Initiative. Die Bestimmung verfolgt zwei gegenläufige Ziele. Einerseits darf der öffentliche Verkehr nicht zu günstig sein, um eine zu grosse Nachfrage zu vermeiden, welche das System zum Erliegen bringen könnte. Andererseits darf er auch nicht zu teuer sein, um den Umstieg der Reisenden von der Strasse auf die Schiene weiterhin zu fördern. Diese Suche nach einem Gleichgewicht schliesst aus, dass die Nutzerinnen und Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln gar keine Kosten zu tragen haben (E. 3.2).
Die Vorgabe einer angemessenen Kostenbeteiligung verstösst weder gegen den Grundsatz der Nachhaltigkeit…
Zeitschrift URP
URP 2023 509
Publikationsart
Entscheid