Widerruf der Bewilligung für Pflanzenschutzmittel; Zulässigkeit der Übergangsfristen
Leitsätze
Die in der Verordnung verankerten Ausverkaufs- und Verwendungsfristen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Indoxacarb entsprechen nicht nur dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit (E. 5). Dass diese Übergangsfristen von 3 bzw. 9 Monaten im Einklang mit der EU so kurz wie möglich zu halten sind, ist auch verhältnismässig. Wegen der Dringlichkeit der Problematik ist das zeitnahe Auslaufen des zulässigen Verkaufs und der erlaubten Verwendung dieses Wirkstoffs geeignet, erforderlich und zumutbar, um den davon ausgehenden hohen Risiken für Mensch und Tier entgegenzuwirken. Zu nennen sind neben einem hohen langfristigen Risiko für wildlebende Säugetiere das hohe Risiko für Verbraucher und Arbeitnehmende für die repräsentative Verwendung in Kopfsalat sowie ein hohes Risiko für Bienen für die repräsentative Verwendung in Mais, Zuckermais und Salat für die Saatguterzeugung (E. 6).
Zeitschrift URP
URP 2023 843
Publikationsart
Entscheid