Nichtgenehmigung eines Quartierplans in Flughafenanrainergemeinde infolge Lärmbelastung
Leitsätze
Werden die Planungswerte in einer bestehenden, aber noch nicht erschlossenen Bauzone für Wohngebäude oder andere Gebäude, die dem längerem Aufenthalt von Personen dienen, überschritten, so ist gestützt auf Art 24 Abs. 2 USG und Art. 30 LSV keine zusätzliche Erschliessung erlaubt. Ob durch eine Änderung der Zonenordnung eine weniger lärmempfindliche Nutzung zugelassen werden soll und kann, ist hingegen eine Frage der Nutzungsplanung, die nicht nur aufgrund des Umweltrechts, sondern anhand aller massgeblichen Kriterien zu entscheiden ist (E. 4a). Gemäss Art. 36 Abs. 2 LSV werden künftige Änderungen der Lärmimmissionen bei der Ermittlung des Lärms berücksichtigt, sofern die betreffenden Projekte im Zeitpunkt der Ermittlung bereits öffentlich aufgelegt sind. Massgeblich für die Beurteilung in tatsächlicher Hinsicht ist daher hier die Lärmbelastung, wie sie aufgrund der überarbeiteten Prognose für den Flughafen nach Realisierung der 5. Ausbauetappe…
Zeitschrift URP
URP 2001 494
Publikationsart
Entscheid