Schutz einer Moorlandschaft; Verbot der Erweiterung einer Werft
Leitsätze
Werden die genauen Grenzen einer Moorlandschaft in einem Nutzungsplan festgelegt, so wird den Betroffenen mit dessen öffentlicher Auflage das rechtliche Gehör in genügender Weise gewährt (E. 2b). Der Betrieb einer Werft steht dem Einbezug der betreffenden Parzelle in den Perimeter eines Planes zum Schutz einer Moorlandschaft nicht grundsätzlich entgegen. Vielmehr schliesst ihr Standort inmitten der für die Moorlandschaft charakteristischen Moore und Wälder eine Korrektur der Grenzen des Schutzobjektes aus (E. 2c). Ein isoliert stehender Gewerbebetrieb, in welchem Boote konstruiert und repariert werden, ist weder ein typisches Element einer Moorlandschaft noch eine Anlage zur touristischen Nutzung oder zur Erholungsnutzung. Das Verbot der Erweiterung der Gebäude des Unternehmens ist deshalb mit dem Bundesrecht vereinbar (E. 3b).
Zeitschrift URP
URP 2001 437
Publikationsart
Entscheid