Ausführungsprojekt zum Ausbau der A 4 bei Knonau
Leitsätze
Der Kanton hat als Baugesuchsteller im Nationalstrassenbau gleich wie ein privater Baugesuchsteller einen Anspruch darauf, dass über das Projekt innert angemessener Frist befunden wird und der Bauentscheid nicht im Hinblick auf weitere mögliche Entwicklungen und Abklärungen beliebig hinausgeschoben wird. Im Nationalstrassenbau müssen verkehrsanlagebedingte Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte aufgrund der auf dem Spiele stehenden öffentlichen Interessen vorübergehend in Kauf genommen werden. Ergänzende Beweiserhebungen in Form von Expertisen sind im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur ausnahmsweise und nur dort vorzunehmen, wo die Klärung der umstrittenen Sachverhaltsfragen für die rechtliche Beurteilung unabdingbar ist. Das gerichtliche Verfahren darf nicht zum Austragungsort für Auseinandersetzungen von Experten über wohl wissenschaftlich interessante, rechtlich aber nicht massgebende Fragen werden. Das Verwaltungsgericht durfte deshalb…
Zeitschrift URP
URP 2001 445
Publikationsart
Entscheid